Wann die Abfindung noch steuerfrei ist »
Für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Kündigung des Arbeitsverhältnisses gab es bis Ende 2005 einen Steuerfreibetrag. Dieser Freibetrag entfiel ab 01.01.2006 (“Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005″, BGBl. I, Nr. 76).
Allerdings gibt es im Gesetz eine interessante Übergangsregelung.