Dienstwagen - Verhaltensbedingte Kündigung für unerlaubte Privatnutzung

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Nutzt der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen ohne Erlaubnis privat, darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte Kündigung wegen der Privatnutzung aussprechen. Allerdings kann es notwendig sein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen der unerlaubten Privatnutzung zunächst eine Abmahnung erteilen. Nutzt der Arbeitnehmer den Firmenwagen trotz Verbot wiederum privat, kommt die verhaltensbedingte Kündigung infrage. Arbeitsgericht Frankfurt - 22 Ca 9208/04

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