Bonusmeilen für Dienstflüge des Arbeitnehmers stehen dem Arbeitgeber zu (Miles-and-More)
Von Rechtsanwalt Buschmann, Berlin
Wem stehen die Bonusmeilen zu, wenn der Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber Dienstflüge unternimmt und hierbei Bonusmeilen sammelt? Mit den Bonusmeilen mussten sich jetzt drei Gerichtsinstanzen nacheinander beschäftigen. Sie und ich würden vielleicht sagen:
- der Arbeitgeber hat die Flüge bezahlt weshalb
- ihm auch der Rabatt (Bonusmeilen) zustehen muss.
- das Arbeitsgericht Siegen (Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 01.02.2005 - 1 Ca 1607/04: Bonusmeilen für dienstliche Flüge stehen dem Arbeitnehmer zu,
- das Landesarbeitsgericht Hamm als Berufungsgericht (LAG Hamm Urteil vom 29.06.2005 - 14 Sa 496/05: die Bonusmeilen für den Flug stehen dem Arbeitgeber zum, denn der hat ja die Flüge bezahlt) und
- das Bundesarbeitsgericht als Revisionsgericht (BAG vom 11.4.2006, 9 AZR 500/05: die Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu):
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