Für den Computer GEZ-Gebühren zahlen?
Von Rechtsanwalt Buschmann, Berlin
Rundfunk- und Fernsehgebühren sollen zukünftig anscheinend schon dann an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu zahlen sein, wenn man einen Computer, Notebook oder ein umts-fähiges Funktelefon besitzt. Wer Computer oder Telefon gar nicht zum Fernsehen nutzt, bleibt nicht verschont: Die bloße Möglichkeit des Fernsehens mit Computer oder Telefon soll bereits ausreichen, damit die GEZ Gebühren berechnen darf. Dem SPIEGEL 32/2006, Seite 14 kann man einige interessante Leservorschläge entnehmen, wie dieses innovative Gebührenkonzept sehr schön ausgeweitet werden könnnte:
- Nur die Computer und Telefone zu Fernsehern zu erklären, ist viel zu bescheiden gedacht: Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender könnten ja auch Zusammenfassungen ihrer Sendungen ungefragt an alle Faxgeräte der Bundesrepublik versenden und die Faxgeräte dann zu neuartigen Rundfunkempfangsgeräten erklären.
- Natürlich könnte man auch Fernseh-Inhalte über RFID-Chips als Beilage zu jedem beliebigen Artikel verbreiten - so ließen sich selbst Hühnerbeine zu neuartigen Rundfunkempfängern machen.
- Und überhaupt: Das Implantieren eines “Fernsehempfang-Chips” bei allen Neugeborenen wäre ein effektiver Weg, über kurz oder lang alle Bürger zu Gebührenzahlern zu machen.
- Ein Spiegel Leser schlug folgende Erweiterung des Prinzips vor: “Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internent-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internent-Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.”
- Oder: Gehen Sie doch einmal zur Lotto-Zentrale und fordern Sie zehn Millionen Euro ein. Zwar haben Sie bisher weder einen Lotto-Schein abgegeben noch gewonnen - das brauchen Sie aber auch nicht, weil ja die bloße Bereitstellung der Lottoabgabemöglichkeit ausreicht.
- Ich selbst schlage vor: Rechtsanwälte sollten auf ihren Websites täglich neue Rechtstipps zu Rundfunk- und Fernsehgebühren veröffentlichen. Hierfür berechnen die Rechtsanwälte der GEZ dann saftige Rechtsanwaltshonorare. Es kommt schließlich nur auf die “Bereitstellung” an.
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