Christliche Gewerkschaft Metall anerkannt

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Die mit den DGM-Gewerkschaften konkurrierende Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) ist jetzt vom Bundesarbeitsgericht als “tariffähige” Gewerkschaft anerkannt: Bisher war rechtlich nicht klar, ob Tarifverträge der CGM rechtlich wirksam waren oder nicht, denn es stand nicht fest, ob die CGM überhaupt eine tariffähige Gewerkschaft im Rechtssinne war. Um als Gewerkschaft im Rechtssinne anerkannt zu werden, fordern die Arbeitsgerichte nämlich eine hinreichende “Durchsetzungsfähigkeit” der Gewerkschaft, also die Fähigkeit zum Streik. Das konnte man bei der CGM bezweifeln, denn in ihr waren lediglich etwa zwei Prozent der in der Branche tätigen Arbeitnehmer organisiert. Das Bundesarbeitsgericht hat die GCM jetzt (BAG 28.3.2006, 1 ABR 58/04) dennoch als Gewerkschaft im Rechtssinne anerkannt, weil die CGM durch die Vielzahl abgeschlossener Tarifverträge unter Beweis gestellt habe, dass sie als Tarifvertragspartei von den Arbeitgebern wahr- und ernstgenommen werde. Die CGM hatte bisher etwa 3.000 Anschlusstarifverträge und 550 eigenständige Tarifverträge geschlossen.

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