Arbeitsunfähigkeit – Immer neue Folge-Atteste reichen nicht mehr
Manche Arbeitnehmer werden wegen immer neuen Erkrankungen arbeitsunfähig krank. Die vom Arbeitgeber zu zahlende Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist grundsätzlich gesetzlich auf bis zu sechs Wochen begrenzt. Dieser Entgeltfortzahlungszeitraum kann sich “ins Endlose” verlängern, wenn der kranke Arbeitnehmer kurz nach dem Ablauf einer Erkrankung wegen immer wieder “neuen” Krankheiten krankgeschrieben wird. Erteilt derselbe Arzt auf diese Weise immer neue “Erstbescheinigungen” aber (angeblich oder auch wirklich) “neue” Erkrankungen fühlt sich mancher Arbeitgeber schließlich geradezu vorgeführt. Dem Arbeitgeber stellt sich dann die Frage, wie lange er auf diese Weise noch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zahlen muss und was er tun kann, wenn der behandelnde Arzt immer neue Atteste über Ersterkrankungen erteilt. Bisher akzeptierten die Arbeitsgerichte ein vom behandelnden Arzt erteiltes Attest ohne jede ernsthafte Kritik. Das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 13.07.2005 – 5 AZR 389/04) dies jetzt anders gesehen. Es entschied:
- Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank, muss der Arbeitnehmer erklären können, warum keine Fortsetzungserkrankung vorliegen soll. Kann der Arbeitnehmer dies nicht darstellen, hat er keinen Anspruch auf weitere Entgeltfortzahlung.
- Bezweifelt der Arbeitgeber, dass es sich um eine neue “Ersterkrankung” handelt und vermutet der Arbeitgeber stattdessen eine weitere Folgeerkrankung, muss der Arbeitnehmer Tatsachen darstellen, die den Schluss erlauben, es habe nicht die vom Arbeitgeber vermutete Fortsetzungserkrankung vorgelegen. Der Arbeitnehmer hat dabei seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Die objektive Beweislast für das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen.
Aktualisiert am 2. August 2006