Beleidigung und Drohungen durch Personalleiter: Schadensersatz und Abfindung für Arbeitnehmer

Von - 21. August 2006

Ein Personalleiter schikaniert einen Arbeitnehmer hartnäckig mit Drohungen und Beleidigungen. Der Arbeitnehmer hält die Schikanen nicht mehr aus, kündigt das Arbeitsverhältnis wegen der Schikanen selbst fristlos und verlangt jetzt eine Abfindung und Schadensersatz. Zu Recht, meinte das Hessische Landesarbeitsgericht jetzt mit Urteil vom 7.11.2005 - 7 Sa 520/05.

Der Personalleiter hinterließ auf dem Anrufbeantworter des Arbeitnehmers Nachrichten, in denen er den Arbeitnehmer z.B. als “Schauspieler”, “Simulanten”, “Weib”, “Hure”, “Drecksack” und “Arsch” beleidigte und androhte, der Arbeitnehmer “kriege so auf den Sack”, wenn er nicht “das Ding zurück” ziehe. Auch ein Verfahren gegen die behandelnde Ärztin des Arbeitnehmers kündigte der Personalleiter an. Der Arbeitnehmer hielt die Schikanen nicht mehr aus, kündigte das Arbeitsverhältnis wegen der Schikanen selbst fristlos und verlangte jetzt eine Abfindung und Schadensersatz. Arbeitgeber und Personalleiter sahen die Sache “gelassen” und ließen sich vor den Arbeitsgerichten verklagen, soweit ersichtlich mit der Einstellung, Schadensersatzklagen wegen Mobbing hätten vor Gericht bekanntermaßen “keine Erfolgschancen”. Die Gelassenheit war nicht angebracht: Die Arbeitsgerichte verurteilten - nämlich

  • den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung,
  • den Personalleiter zum Schadensersatz wegen Verdienstausfalls, denn der schikanierte Arbeitnehmer war nach der Kündigung arbeitslos. Der Personalleiter hatte das bisherige Bruttogehalt abzüglich der Leistungen der Agentur für Arbeit als Schadensersatz zu zahlen.

Ganz so überraschend war dies nicht. Dass ein Arbeitnehmer bei einer vertragswidrigen Beschäftigung oder Schikanen möglicherweise eine Abfindung verlangen kann, wenn er selbst kündigt (§ 628 II BGB) ist jedenfalls in informierten Kreisen nicht neu. Vom Bundesarbeitsgericht bisher nicht geklärt ist bisher die Frage, ob Vorgesetzte den Verdienstausfall des schikanierten Arbeitnehmers ersetzen müssen. Das Hessisches Landesarbeitsgericht (Urteil vom 7.11.2005 - 7 Sa 520/05) hat dies jetzt bejaht und den Personalleiter verurteilt, den Verdienstausfall als Schadensersatz zu ersetzen.

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