Kündigung bei nicht rechtzeitiger Massenentlassungsanzeige – Vertrauensschutz »
Was passiert, wenn ein Arbeitgeber eine Massenentlassung durchführt und dabei die grundlegend geänderte neue Rechtprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Massenentlassung nicht berücksichtite – etwa weil der Arbeitgeber die Änderung der Rechtsprechung noch nicht kannte. Sind dann alle Kündigungen, die im Zuge der Massenentlassung erfolgen samt und sonders unwirksam?