100 % Bonus, wenn der Arbeitgeber den Abschluss der Zielvereinbarung verweigert »
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer einen Bonus gezahlt erhält, die konkrete Höhe des Bonus aber davon abhängig machen, dass der Arbeinehmer bestimmte Ziele verwirklicht, die in einer gesondert zu vereinbarenden Zielvereinbarung gemeinsam festzulegen sind. Was passiert, wenn der Arbeitgeber sich nicht bereit findet, Ziele zu verhandeln oder eine Zielvereinbarung abzuschließen? Geht der Arbeitnehmer dann leer aus (keine Ziele = keine Zielerreichung)? Das Landesarbeitsgericht Köln befand, dem Arbeitnehmer stünden in solchen Fällen 100 % des Bonus zu.