Fehlende Eigeninitiative bei Arbeitssuche - Wegfall Arbeitslosengeld

Von Wer Arbeitslos ist und Sozialleistungen erhält, ist zur Eigeninitiative bei der Arbeitsuche verpflichtet und muss seine Arbeitsuche der Agentur für Arbeit auch nachweisen - ansonsten entfällt der Leistungsanspruch. Aber wieviele Bewerbungen sind nötig? Dies hatte das Hessisches Landessozialgericht zu entscheiden. Im aktuellen Fall war ein 35jähriger Arbeitsloser aufgefordert worden, innerhalb von sechs Wochen 8 schriftliche Nachweise der Arbeitssuche vorzulegen. Stattdessen legte er nach Ablauf der Frist eine Firmen-Visitenkarte und verschiedene Zeitungsannoncen vor. Daraufhin forderte die Bundesagentur für Arbeit das Arbeitslosengeld für den betreffenden 6-Wochen-Zeitraum zurück. Zu Recht, entschied das Hessische Landessozialgericht (20.6.2006, L 9 AL 79/04): Jeder Arbeitslose habe die Pflicht, sich auch selbst um eine Arbeitsstelle zu bemühen und dies schriftlich nachzuweisen. Die Forderung der Bundesanstalt, es mögen innerhalb einer bestimmten Frist 8 Initiativbewerbungen vorlegt werden, sei konkret und zumutbar gewesen. Da der Arbeitslose dieser Aufforderung nicht nachgekommen sei, stehe ihm für den entsprechenden Zeitraum kein Arbeitslosengeld zu.

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