Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden »
Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt – muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist berufen will? Nein, entschied das Bundesarbeitsgericht am 06.07.2006, 2 AZR 215/05.