Beleidigung: 24.000 Euro Schmerzensgeld für erlittene Depression
Ein Arbeitgeber beschimpft seinen angestellten Kfz-Meister in Anwesenheit von Kunden schwer. Der Kfz-Meister erkrankt daraufhin an einer Depression und ist zwei Jahre arbeitsunfähig krank. Haftet der Arbeitgeber? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (6 SA 2132/03) verurteilte den Arbeitgeber - und zwar zu 24.000 Euro Schmerzensgeld.
Ein vom Gericht beauftragter Gutachter stellte fest, die herabwürdigenden Beschimpfungen durch den Arbeitgeber seien die Ursache für die Depressionen des Arbeitnehmers. Der von den Beleidigungen betroffene Kfz-Meister war wegen der Depression zwei Jahre arbeitsunfähig krank.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verurteilte den Arbeitgeber daraufhin mit Urteil vom 12.10.2005, 6 Sa 2132/03 wegen Verletzung der Gesundheit des Arbeitnehmers zur Zahlung von 24.000 Euro Schmerzensgeld. Der Arbeitgeber könne sich nicht darauf berufen, der beleidigte Arbeitnehmer habe eine von Ehrgeiz mit erheblichen narzisstischen Anteilen geprägte Persönlichkeitsstruktur und reagiere deshalb auf Beschimpfungen und Herabsetzungen deshalb besonders anfällig.