Arbeitsrecht Blog: Dezember 2006

Änderungskündigung: Ja – Absenkung Gehalt: Jein »

Darf der Arbeitgeber bei einer Änderungskündigung die Arbeitsvergütung absenken, wenn der Arbeitnehmer nach der Änderung geringerwertige Arbeit als vorher leisten soll? Das Bundesarbeitsgericht entschied mit einem klaren “Jein”. Der Arbeitgeber darf die Vergütung nur unter strengen Voraussetzungen absenken. Liegen diese Voraussetzungen für eine Verringerung des Gehalts nicht vor, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.

Unterdurchnittliche Arbeit – Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer »

Wann darf ein Arbeitnehmer wegen schlechter Arbeitsleistung die Kündigung erhalten? Dies klärte das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 667/02) am Beispiel eines Arbeitnehmers, der die betriebliche Durchschnittsleistung um 40 – 50 % unterschritt.

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Arbeitsrecht Blog: Dezember 2006
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