Sind unverständliche Gesetze einfach rechtsunwirksam?
Ist ein unverständliches Gesetz unwirksam? Wer so fragt, dürfte in Deutschland von wahrscheinlich jedem Richter die klare Antwort erhalten: Nein, natürlich nicht. Denn: Was eine dem Nichtjuristen völlig schleierhafte bleibende gesetzliche Vorschrift inhaltlich bedeutet, dies zu klären ist die ureigenste Aufgabe der deutschen Gerichte und wird dort tagtäglich in der Praxis bewältigt – wenn auch gelegentlich mit Grummeln. Allerdings könnte sich die Nachsicht gegenüber dem Gesetzgeber ändern. Aus Kreisen des Bundesverfassungsgerichts war jetzt nämlich zu hören, unverständlich abgefasste Gesetzen könnten zukünftig einfach als rechtsunwirksam behandelt werden.
Dies ließ der Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Udo Steiner in einem Fachaufsatz (NZA 2007, Seite 4, 6) durchblicken. Prof. Dr. Steiner erklärte dort “nebenbei”, dem Bundesverfassungsgericht habe zwar bisher der Mut gefehlt “einem Gesetz die Rechtswirksamkeit wegen Unklarkeit der Rgelung zu versagen”. Allerdings könne sich dies ändern. Das Bundesverfassungsgericht sei – was unklare Gesetze angehe – bereits “mit Grenzfällen” befasst gewesen. Das Bundesverfassunggericht habe den Gesetzgeber “abgemahnt”. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (ÖstVerfGH) habe bereits vor einiger Zeit ein unklares Gesetze als rechtlich nicht anwendbar behandelt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof habe gemeint, die “kritische Grenze” sei erreicht, wo nur noch derjenie ein Gesetz verstehe, der
- über “eine subtile Sachkenntnis” und
- “außerordentliche methodische Fähigkeiten” verfüge und
- eine gewisse Lust am Lösen von Denksportaufgaben
verfüge.
Deutsche Gesetze, die diese Anforderungen erfüllen, ließen sich vermutlich in größerer Zahl benennen.
Aktualisiert am 15. Februar 2007