Wie gewonnen, so zerronnen

Unglück im Glück: Wer als Langzeitarbeitloser Arbeitslosengeld-II bezieht und dann ein Auto gewinnt, freut sich nur kurz: Empfänger von Arbeitslosengeld II haben sich den Wert des unerwartet gewonnen Fahrzeugs als Vermögen anrechnen zu lassen. Sie beziehen dann so lange kein Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Wagens restlos verbraucht ist. Also: je teurer der gewonnene Wagen, desto länger kein Arbeitslosengeld. So befand das Sozialgericht Dortmund, 19.3.2007, S 27 AS 59/07 ER.

 

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