Ansprüche wegen Mobbing & Ausschlussfristen »
Manche Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit stehen bekanntlich Mobbing-Betroffenen eher nicht wohlwollend gegenüber. Es ist dann sehr praktisch, wenn im Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen zur Geltendmachung von Ansprüchen gelten. Das Gericht stellt dann kurzerhand fest, der Mobbing-Betroffene habe seine behaupteten Ansprüche jedenfalls zu spät geltend gemacht. Dieser Art von “kurzem Prozess” hat das Bundesarbeitsgericht jetzt Grenzen gesetzt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Mai 2007 – 8 AZR 709/06).