Stewardess als zu alt abgelehnt - 4000 Euro Entschädigung
Die Lufthansa lehnte die Einstellung einer 46-jährigen Stewardess wegen ihres Alters als “nicht zumutbar” ab. Die Ablehnung der Bewerberin als “zu alt” wird teuer: Das Arbeitsgericht Frankfurt (11 Ca 8952/06) hielt 4000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung für angebracht.
Die befristet angestellte Stewardess hatte sich auf eine unbefristete Stelle beworben. Die Fluggesellschaft begründete die Nichteinstellung damit, das wirtschaftliche Risiko krankheitsbedingter Ausfälle sei bei älteren Arbeitnehmern wesentlich höher und dem Unternehmen deshalb nicht zumutbar.
Das Arbeitsgericht Frankfurt ordnete das Vorgehen der Fluggesellschaft als verbotene Alters-Diskriminierung ein: Das wirtschaftliche Risiko möglicher Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dürfe bei der Auswahl von Bewerbern nämlich gerade nicht zum Maßstab gemacht werden. Weil es sich um eine Benachteiligung wegen des Alters handelte, hat die Lufthansa der abgelehnten Bewerberin eine Entschädigung zu zahlen (§ 15 II AGG). Die Höhe der Entschädigung legte das Arbeitsgericht mit drei Monatsgehältern fest.
Ich bin sehr gespannt, wie sich dies weiterentwickelt: Wie möchte sich die Lufthansa eigentlich verhalten, wenn sich bei ihr jetzt reihenweise ehemalige Flugbegleiterinnen zur Einstellung bewerben - und nach der zu erwartenden Ablehnung der Bewerbung, die gesetzliche Entschädigung nach dem AGG geltend machen …
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