Insolvenzgeld auch für bestimmte GmbH-Geschäftsführer

Von Können Geschäftsführer Insolvenzgeld bewilligt verlangen? Das Bundessozialgericht sagte ja, wenn es sich um Geschäftsführer handelt, die abhängig beschäftigt werden (BSG vom 04.07.2007, B 11a AL 5/06 R). Das Bundessozialgericht stellte klar: GmbH-Geschäftsführer können unter bestimmten Umständen Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Dies gilt aber nicht für alle Geschäftsführer, sondern nur für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die
  1. weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine Sperrminorität verfügen.
  2. wenn die Tätigkeit des GEschäftsführers der Kontrolle der Gesellschafter unterliegt und die Gesellschafter ihre Gesellschaftsrechte tatsächlich ausüben. 
In solchen Fällen sind die Geschäftsführer nämlich als abhängig Beschäftigte der GmbH anzusehen und können deshalb nicht vom Insolvenzgeld ausgeschlossen werden.

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