Insolvenzgeld auch für bestimmte GmbH-Geschäftsführer
Von Rechtsanwalt Buschmann, Berlin
Können Geschäftsführer Insolvenzgeld bewilligt verlangen? Das Bundessozialgericht sagte ja, wenn es sich um Geschäftsführer handelt, die abhängig beschäftigt werden (BSG vom 04.07.2007, B 11a AL 5/06 R).
Das Bundessozialgericht stellte klar: GmbH-Geschäftsführer können unter bestimmten Umständen Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Dies gilt aber nicht für alle Geschäftsführer, sondern nur für
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die
- weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine Sperrminorität verfügen.
- wenn die Tätigkeit des GEschäftsführers der Kontrolle der Gesellschafter unterliegt und die Gesellschafter ihre Gesellschaftsrechte tatsächlich ausüben.
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