Arbeitsrecht Blog: Dezember 2007

§ 1 a KSchG – Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben »

Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall dass der keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine kleinere als die von § 1 a KSchG vorgesehene Abfindung anbieten? Das Bundesarbeitsgericht beantwortete diese Frage jetzt mit einem  klaren sowohl als auch.

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Arbeitsrecht Blog: Dezember 2007
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