Neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Mobbing in 2008 erwartet
Rechtsanwalt Buschmann
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, teilte mit, sie rechne damit, dass das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2008 weitere Entscheidungen zum Mobbing trifft. In 2007 hatte das Bundesarbeitsgericht in zwei grundlegenden Entscheidungen verschiedene Grundsatzfragen zur Haftung des Arbeitgebers bei Mobbing veröffentlicht. Hier hatte das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr für Klärung gesorgt. Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass verschiedene typische Argumente, mit denen Landesarbeitsgerichte “Mobbing-Prozessse” bisher regelmäßig scheitern ließen, zukünftig nicht mehr verwendet werden dürfen.
Die an “Abwimmelei” erinnernden Argumente, mit denen verschiedene Landesarbeitgerichte Mobbbing-Betroffenen den gebotenen Rechtsschutz verweiterten, sind allerdings bedrückend. Auf meiner Website biete ich seit langem eine Übersicht verschideener Urteile zu Mobbing, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wer will, kann dort einige typische Beispiele der “Abwimmelargumente” nachlesen, die das Bundesarbeitsgericht jetzt ausdrücklich verworfen hat.