Leidensgerechte Beschäftigung: Zu spätes Arbeitsangebot »
Manchmal möchten Arbeitnehmer während einer Erkrankung trotz eigentlich fortbestehender Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten. Zum Beispiel dann, wenn der Anspruch auf staatliches Krankengeld zeitlich ausläuft (Aussteuerung). Muss der Arbeitgeber sich darauf einlassen? Muss er – wenn er es ablehnt Arbeitnehmer bei Krankheit (leidensgerecht) zu beschäftigen – anschließend so genannten Annahmeverzugslohn (§ 615 BGB) zahlen? Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 27.08.2008 – 5 AZR 16/08.