Schmerzensgeld nur bei eigener weißer Weste? (Stellungnahme zu Rechtsanwalt Dr. Sievert, Hamburg)

Von - 2. September 2008

Kann ein Arbeitnehmer, der einem rechtswidrigen Arbeitsplatzkonflikt (”Mobbing”) ausgesetzt ist, nur dann Schmerzensgeld geltend machen, wenn der konfliktunterlegene Arbeitnehmer selbst eine “weiße Weste” hat? Dies erörtert der Hamburger Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert anhand einer Entscheidung des Landeesarbeitsgerichts Bremen. Meines Erachtens ist an dem “weiße Weste”-Argument nichts dran.

Rechtsanwalt Dr. Sievert erörtert auf der Website “Mobbbing-web.de” in einem auf den 27.August 2008 datierten Beitrag ”Mobbing - Schmerzensgeldklage nach Arbeitsvertragsende: Geld gibt’s nur bei eigener weißer Westedie Frage, ob ein Arbeitnehmer etwaige Haftpflichtansprüche wegen “Mobbings” möglicherweise durch “Mitverschulden” verliert. Ein Arbeitgeber müsse dann nicht haften, wenn der konfliktunterlegene Arbeitnehmer im Konfliktverlauf kein selbst durchgehend korrektes Verhalten gezeigt habe. Rechtsanwalt Sievert bespricht die Frage des Anspruchsverlustes durch “nicht weiße Weste” anhand einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Bremen, die er als “grundlegend” bewertet. Rechtswalt Dr. Sievert:

Erstmals wurde durch diese obergerichtliche Rechtsprechung vorgegeben, dass immer dann, wenn ein Gemobbter seinen Schmerzensgeldanspruch damit begründet, er habe infolge des Mobbings seinen Arbeitsplatz verloren, der Verlust seines Arbeitsplatzes auch einzig und allein auf dem behaupteten Mobbing seiner Kollegen beruhen muss und nicht auch auf seinem eigenem Verhalten basieren darf.

Das von Rechtsanwalt Siewert erörterte Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen stammt allerdings vom 28.04.2000 (3 Sa 284/99) und ist mithin bereits mehr als acht Jahre alt. Es ist außerdem hinfällig: Das Bundesarbeitsgericht hob das besprochene Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen nämlich durch Urteil vom 25.01.2001 - 8 AZR 525/00 - ersatzlos auf - und zwar verbundenen mit einiger Urteilsschelte gegenüber dem des Landesarbeitsgericht Bremen.

Das von Rechtsanwalt Dr. Sievert besprochene Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen halte ich auch inhaltlich für überholt.

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