Verursachung einer Krankheit durch Mobbing: Attest ist im Prozess ausreichend »
“Mobbing” führt häufig zu Erkrankungen. Das Bundesarbeitsgericht stellte jetzt klar, dass ein an seiner Gesundheit geschädigter Arbeitnehmer vor Gericht zwar die Verursachung seiner Krankheit durch bestimmte Ursachen vortragen muss, hierfür aber ein ärztliches Attest in der Regel ausreicht (Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 30.9.2008, 3 AZB 47/08).