Mobbing, Weisungsrecht & Haftung – Fachvortrag DAI Berlin 10.11.2009
Mobbing, Weisungsrecht & Haftung im Arbeitsrecht: Am 10.11.2009 darf ich für das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) einen – so der Veranstalter - “kompakten zweieinhalbstündigen Vortrag” zu diesen Themen halten.
Alle drei Themenbereiche lösen bei Arbeitgebern, Arbeitnehmern und bei Gerichten meist heftige, emotional geprägte Kontroversen aus. Bei den Themen Mobbing, Weisungsrecht und Haftung fällt auf, dass die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte ungewöhnlich häufig die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts unberücksichtigt lassen. Der Vortrag will Rechtsanwälten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientierte Hinweise geben.
- Mobbing: Der Vortrag fasst die Hinweise zusammen, die das Bundesarbeitsgericht für die rechtliche Behandlung von Arbeitsplatzkonflikten gibt. Eine Fallprüfung anhand von “Mobbingdefinitionen” lehnt das Bundesarbeitsgericht seit seiner Grundsatzentscheidung vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 – ab. Das Bundesarbeitsgericht verlangt den Gerichten eine “am Gesetz” orientierte gründliche Rechtsprüfung einschließlich einer bestimmten Gesamtschau ab. Die Landesarbeitsgerichte und Arbeitsgerichte nehmen die vom Bundesarbeitsgericht geforderte umfassende Prüfung häufig nicht vor und lassen es mit der – unzureichenden – Feststellung bewenden, “Mobbing” habe nicht vorlegen.
- Weisungsrecht: Arbeitgebern steht regelmäßig das Weisungsrecht aus § 106 GewO zu, Arbeitnehmern regelmäßig ein Rechtsanspruch auf vertragsgerechte Beschäftigung. Weisungsrecht und Beschäftigungsanspruch stehen in einem rechtlichen Spannungsverhältnis, das in der Praxis oft erhebliche rechtliche Schwierigkeiten bereitet. Der Vortrag stellt Rechtsprechung zur materiellrechtlichen und prozessualen Behandlung solcher “Beschäftigungsstreitigkeiten” vor.
- Haftung: Im Haftpflichtrecht hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen verdeutlicht, dass es bestimmte, in der “Mobbingrechtsprechung” der Instanzgerichte verbreitete Ansichten nicht teilt. Dies betrifft insbesondere die Haftung für Vorgesetzte und Grundfragen zum Verschulden. Im Beweisrecht weichen Landesarbeitsgerichte und Arbeitsgerichte ebenfalls vielfach von höchstrichterlicher Rechtsprechung ab. Die Beweiseignung ärztlicher Atteste und behandelnder Ärzte und Therapeuten wird häufig grundlegend abweichend von höchstrichterlicher Rechtsprechung bewertet.
Inhaltsverzeichnis des Vortragsskripts:
Mobbing, Weisungsrecht & Haftung – Umgang mit Arbeitsplatzkonflikten – Inhaltsübersicht
Der Vortrag findet statt:
Mobbing, Weisungsrecht & Haftung – Umgang mit Arbeitsplatzkonflikten Aktuelle Rechtsprechung im Überblick
Berlin, DAI-Ausbildungscenter Berlin, 19.00 – 21.30 Uhr, 10.11.2009
Aktualisiert am 5. November 2009