Abfindungen wegen einer Änderung der Arbeitsbedingungen sind beitragspflichtig...
Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin

Änderung der Arbeitsbedingungen

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Abfindungen wegen einer Änderung der Arbeitsbedingungen sind beitragspflichtig »

Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung als Ausgleich für eine Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen, ist die Abfindung beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Was aber gilt, wenn der Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Vollzeitarbeitsverhältnisses eine Abfindung erhält und im Anschluss an das beendete Vollzeitarbeitsverhältnis eine geringfügige Beschäftigung zu 400 Euro bei dem selben Arbeitgeber annimmt - sind dann Sozialversicherungsbeiträge auf den Abfindungsbetrag zu zahlen?