Private Liebesbeziehungen per Ethikrichtlinie nicht verbietbar...
Fachanwalt Arbeitsrecht
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Andreas Buschmann
Berlin

Abstinenzerklärung

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Private Liebesbeziehungen per Ethikrichtlinie nicht verbietbar »

Darf ein Arbeitgeber per “Ethikrichtlinie” private Kontakte, Treffen und Liebesbeziehungen zwischen Arbeitnehmern verbieten? Wohl kaum - befand jedenfalls das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (10 TaBV 46/05).