Aktien
Rechtsanwalt Buschmann
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Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Aktienoptionen verweigern, weil der Arbeitnehmer Mitglied im Betriebsrat ist? Nein, er darf nicht. So befand das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06.
Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer informiert, der Börsengang der Muttergesellschaft stehe bevor, der Arbeitnehmer könne Aktien zeichnen: haften der Arbeitgeber oder die Muttergesellschaft, wenn der Börsengang verschoben wird und die Arbeitnehmer als Aktienkäufer wirtschaftlichen Schaden erleiden? Das Bundesarbeitsgericht entschied hierzu mit Urteil vom 28.09.2006, 8 AZR 568/05.