Haftung des Arbeitgebers wegen Risiken beim Kauf von Aktien...
Fachanwalt Arbeitsrecht
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Andreas Buschmann
Berlin

Aktienkauf

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Haftung des Arbeitgebers wegen Risiken beim Kauf von Aktien »

Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer informiert, der Börsengang der Muttergesellschaft stehe bevor, der Arbeitnehmer könne Aktien zeichnen: haften der Arbeitgeber oder die Muttergesellschaft, wenn der Börsengang verschoben wird und die Arbeitnehmer als Aktienkäufer wirtschaftlichen Schaden erleiden? Das Bundesarbeitsgericht entschied hierzu mit Urteil vom 28.09.2006, 8 AZR 568/05.