Nachbesserung des AGG - Alter soll bei der Sozialauswahl weiterhin vor Jugend gehen »
Der Bundestag hat am 19.10.2006 eine Änderung des am 18.8.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen - um das soeben beschlossenen Gesetz nachzubessern. Die Nachbesserungen hat sind versteckt in dem Entwurf des “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes” (Drs. 16/1936, 16/1307) enthalten.