Unbezahlter Urlaub bei Auftragsmangel?...
Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin

Annahmeverzug

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Unbezahlter Urlaub bei Auftragsmangel? »

Bei Auftragsmangel muss der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung zahlen - auch wenn kein Handschlag Arbeit mehr zu tun ist (§ 615 BGB). Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer bei Auftragsmangel unbezahlten Urlaub erhält?