Minderung von Arbeitslosengeld bei verspäteter Meldung »
Wer sich nach der Kündigung nicht umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet, riskiert eine Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Muss der Arbeitgeber den Kürzungsbetrag als Schaden ersetzen, wenn er den Arbeitnehmer nicht auf die frohenden Leistungsnachteile hinwies?