Arbeitsmangel
Rechtsanwalt Buschmann
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Bei Auftragsmangel muss der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung zahlen - auch wenn kein Handschlag Arbeit mehr zu tun ist (§ 615 BGB). Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer bei Auftragsmangel unbezahlten Urlaub erhält?
Manche Arbeitgeber verwenden Arbeitsverträge, in denen eine geringe “Mindestarbeitszeit” mit großzügigen “Überstunden auf Abruf” vereinbart werden. Bei Arbeitsmangel soll dann nur noch Gehalt für die Mindestarbeitszeit bezahlt werden, für nicht abgerufene Überstunden kein Cent. Dem hat das Bundesarbeitsgericht jetzt Grenzen gesetzt.