Arbeitnehmer bei Rufbereitschaft unerreichbar - Kündigung? »
Ist ein Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft per Funktelefon unerreichbar, kann ein Arbeitgeber den Eindruck gewinnen, der Arbeitnehmer sei gar nicht in rufbereit, sondern in Freizeit. Ob der Arbeitgeber dann kündigen kann, hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 25.05.2007 - 6 Sa 53/07 - zu entscheiden.