Verlängerung der Befristung des Arbeitsvertrags per Brief »
Die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wird, etwa in einer Vertragsurkunde. Was gilt aber, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Verlängerung per Brief anbietet und der Arbeitnehmer dieses Schreiben gegenzeichnet?