Betriebsnachfolge
Rechtsanwalt Buschmann
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Wie schafft es ein von Geldmangel geplagter Arbeitgeber, seinen Betrieb um weniger erwünschte Arbeitnehmer zu bereinigen und dann mit der “verbesserten” Belegschaft an einen Betrieberwerber zu veräußern - und das alles ohne Kündigungsschutz und Kündigungsfristen einzuhalten? Das Bundesarbeitsgericht hat dem interessierten Arbeitgeber mit Urteil vom 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 den Weg gezeigt.
Wenn der ein Arbeitgeber (Betriebsveräußerer) das Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigt und anschließend ein Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber stattfindet: Muss der neue Arbeitgeber (Betriebsnachfolger) den gekündigten Arbeitnehmer weiterbeschäftigen? Was gilt, wenn sich der alte Arbeitgeber zwischenzeitlich mit dem Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich geeinigt hat, das Arbeitverhältnis solle gegen Zahlung einer Abfindung beendet sein?