Inhaltsarme Ethikrichtlinie: Bei fehlender Ethik keine Mitbestimmung des Betriebsrats... Aktienoptionen auch für Betriebsratsmitglieder...
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Andreas Buschmann
Berlin

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Inhaltsarme Ethikrichtlinie: Bei fehlender Ethik keine Mitbestimmung des Betriebsrats »

Will der Arbeitgeber Ethikrichtlinien erlassen („codes of conduct“), dann hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Anders ist es aber, wenn die angedachte Ethik-Richtlinie vollständig inhaltsarm ist. Dies befand das Bundesarbeitsgericht jetzt in der Entscheidung 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07.

Aktienoptionen auch für Betriebsratsmitglieder »

Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Aktienoptionen verweigern, weil der Arbeitnehmer Mitglied im Betriebsrat ist? Nein, er darf nicht. So befand das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06.