Bewerbung
Rechtsanwalt Buschmann
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Die Arbeitnehmerin machte Schadensersatz wegen einer Benachteilung aus geschlechtsspezifischen Gründen mit der Begründung geltend, sie sei bei der Beförderung in eine Direktorenstelle gegenüber einem männlichen Bewerber aus geschlechtsspezifischen Gründen benachteiligt worden, weil sie zur Zeit der Entscheidung über die Stellenbesetzung schwanger war.
Ein Arbeitgeber schreibt eine Stelle mit der unzulässigerweise nur Frauen ansprechenden Stellenbezeichnung “Chefsekretärin/ Assistentin” aus. Ein bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigter männlicher Stellenbewerber machte daraufhin wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung eine Entschädigung geltend. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage Urteil vom 30.03.2006, 10 Sa 2395/05, abgewiesen - die Bewerbung enthalte Indizien, dass sie nicht ernst gemeint war.
Was tun, wenn man als Arbeitsloser von der Agentur für Arbeit ein Stellenangebot mitgeteilt bekommt, einem die angebotene Stelle aber überhaupt nicht gefällt? Die Agentur für Arbeit fordert Sie zur Bewerbung auf. Verweigern dürfen Sie eine Bewerbung nicht - Sie bekommen sonst eine Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung.