Beleidigung: 24.000 Euro Schmerzensgeld für erlittene Depression »
Ein Arbeitgeber beschimpft seinen angestellten Kfz-Meister in Anwesenheit von Kunden schwer. Der Kfz-Meister erkrankt daraufhin an einer Depression und ist zwei Jahre arbeitsunfähig krank. Haftet der Arbeitgeber? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (6 Sa 2132/03) verurteilte den Arbeitgeber - und zwar zu 24.000 Euro Schmerzensgeld.