Beleidigung: 24.000 Euro Schmerzensgeld für erlittene Depression...
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Andreas Buschmann
Berlin

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Beleidigung: 24.000 Euro Schmerzensgeld für erlittene Depression »

Ein Arbeitgeber beschimpft seinen angestellten Kfz-Meister in Anwesenheit von Kunden schwer. Der Kfz-Meister erkrankt daraufhin an einer Depression und ist zwei Jahre arbeitsunfähig krank. Haftet der Arbeitgeber? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (6 Sa 2132/03) verurteilte den Arbeitgeber - und zwar zu 24.000 Euro Schmerzensgeld.