Entschädigung
Rechtsanwalt Buschmann
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Die Lufthansa lehnte die Einstellung einer 46-jährigen Stewardess wegen ihres Alters als “nicht zumutbar” ab. Die Ablehnung der Bewerberin als “zu alt” wird teuer: Das Arbeitsgericht Frankfurt (11 Ca 8952/06) hielt 4000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung für angebracht.
Erhält ein Arbeitnehmer eine Wettbewerbsentschädigung (Karenzentschädigung) gezahlt, wenn er schon in der Probezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet? Ist dem Arbeitnehmer eine Wettbewerbsentschädigung zu zahlen, wenn der Standard-Arbeitvertrag des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer zwar verbietet, nach dem Ausscheiden Wettbewerb zu betreiben, der Arbeitsvertrag aber keine Entschädigung zusagt? Ja, meinte das Bundesarbeitsgericht (BAG 28.06.2006, 10 AZR 407/05).
Die Arbeitnehmerin machte Schadensersatz wegen einer Benachteilung aus geschlechtsspezifischen Gründen mit der Begründung geltend, sie sei bei der Beförderung in eine Direktorenstelle gegenüber einem männlichen Bewerber aus geschlechtsspezifischen Gründen benachteiligt worden, weil sie zur Zeit der Entscheidung über die Stellenbesetzung schwanger war.
Ein Arbeitgeber schreibt eine Stelle mit der unzulässigerweise nur Frauen ansprechenden Stellenbezeichnung “Chefsekretärin/ Assistentin” aus. Ein bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigter männlicher Stellenbewerber machte daraufhin wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung eine Entschädigung geltend. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage Urteil vom 30.03.2006, 10 Sa 2395/05, abgewiesen - die Bewerbung enthalte Indizien, dass sie nicht ernst gemeint war.