Inhaltsarme Ethikrichtlinie: Bei fehlender Ethik keine Mitbestimmung des Betriebsrats... Private Liebesbeziehungen per Ethikrichtlinie nicht verbietbar...
Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin

Ethikrichtlinie

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Inhaltsarme Ethikrichtlinie: Bei fehlender Ethik keine Mitbestimmung des Betriebsrats »

Will der Arbeitgeber Ethikrichtlinien erlassen („codes of conduct“), dann hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Anders ist es aber, wenn die angedachte Ethik-Richtlinie vollständig inhaltsarm ist. Dies befand das Bundesarbeitsgericht jetzt in der Entscheidung 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07.

Private Liebesbeziehungen per Ethikrichtlinie nicht verbietbar »

Darf ein Arbeitgeber per “Ethikrichtlinie” private Kontakte, Treffen und Liebesbeziehungen zwischen Arbeitnehmern verbieten? Wohl kaum - befand jedenfalls das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (10 TaBV 46/05).