Gespräch ohne Zeugen - Gericht muss bei Beweis Beteiligten anhören »
Was in einem ohne Zeugen geführten Gespräch unter vier Augen gesagt wurde - oder auch nicht gesagt wurde - ist für die Teilnehmer eines solchen Gesprächs später oft wichtig - aber schwierig zu beweisen: Vor Gericht darf niemand als Zeuge in eigener Sache aussagen. Das Bundesarbeitsgericht stellt jetzt erneut klar, dass es hiervon Ausnahmen gibt: Bei Vieraugengesprächen muss das Gericht notfalls auch die eigene Aussage des Gesprächsteilnehmers als Beweismittel akzeptieren (Bundesarbeitsgericht, 22.5.2007, 3 AZN 1155/06).