Zielvereinbarung total: 100 % flexibles Gehalt - geht das?...
Fachanwalt Arbeitsrecht
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Andreas Buschmann
Berlin

Festgehalt

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Zielvereinbarung total: 100 % flexibles Gehalt - geht das? »

Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Flexibilisierung bis zu 100 % des Gehalts vereinbaren: Abschaffung des Festgehalts. Gehalt nur nach dem Grad der Erreichung bestimmter Ziele. Das Ganze garniert mit einem ergänzenden Freiwilligkeitsvorbehalt. Geht so etwas?