Zurückbehaltungsrecht bei Mobbing - Mobbinghandlungen müssen konkret benannt sein...
Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin

Feststellungsklage

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Zurückbehaltungsrecht bei Mobbing - Mobbinghandlungen müssen konkret benannt sein »

Arbeitsplatzkonflikte und Mobbing machen krank. Schreibt der Arzt wieder gesund, stellt sich für die Konfliktbetroffenen oft die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Nicht selten ist die Befürchtung allzu gerechtfertigt, das Mobbing werde nach der Rückkehr zur Arbeit umgehend neu beginnen. Was also tun? Darf die Arbeit verweigert werden, bis das Mobbing beendet ist? Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 23.01.2007, 9 AZR 557/06, zur Frage, wie ein Zurückbehaltungsrecht bei Mobbing ausgeübt werden kann.