Zielvereinbarung total: 100 % flexibles Gehalt - geht das?... Änderungskündigung zur Einführung von Arbeit nach Bedarf...
Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin

Flexibilisierung

Rechtsanwalt Buschmann

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Zielvereinbarung total: 100 % flexibles Gehalt - geht das? »

Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Flexibilisierung bis zu 100 % des Gehalts vereinbaren: Abschaffung des Festgehalts. Gehalt nur nach dem Grad der Erreichung bestimmter Ziele. Das Ganze garniert mit einem ergänzenden Freiwilligkeitsvorbehalt. Geht so etwas?

Änderungskündigung zur Einführung von Arbeit nach Bedarf »

Darf ein Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, weil er die Arbeitszeit zukünftig so organiseren will, dass dem Arbeitnehmer nur zu 75 % der bisherigen Arbeitszeit ein Anspruch auf bezahlte Beschäftigung zusteht und eine darüber hinausgehende bezahlte Beschäftigung nur stattfinden soll, wenn Arbeitsbedarf besteht?