Flexibilisierung
Rechtsanwalt Buschmann
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Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Flexibilisierung bis zu 100 % des Gehalts vereinbaren: Abschaffung des Festgehalts. Gehalt nur nach dem Grad der Erreichung bestimmter Ziele. Das Ganze garniert mit einem ergänzenden Freiwilligkeitsvorbehalt. Geht so etwas?
Darf ein Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, weil er die Arbeitszeit zukünftig so organiseren will, dass dem Arbeitnehmer nur zu 75 % der bisherigen Arbeitszeit ein Anspruch auf bezahlte Beschäftigung zusteht und eine darüber hinausgehende bezahlte Beschäftigung nur stattfinden soll, wenn Arbeitsbedarf besteht?