Haftung des Arbeitgebers
Rechtsanwalt Buschmann
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Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, teilte mit, sie rechne damit, dass das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2008 weitere Entscheidungen zum Mobbing trifft.
Die Arbeitsgerichte müssen bei Arbeitsplatzkonflikten und Mobbing zukünftig wesentlich genauer als bisher hinschauen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 593/06. Es stellte klar: Arbeitgeber haften für Mobbing durch Vorgesetzte - und zwar auch dann, wenn der Vorgesetzte behauptetet, er habe nicht erkennen können, dass er mit seinem Verhalten bei dem […]
Manche Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit stehen bekanntlich Mobbing-Betroffenen eher nicht wohlwollend gegenüber. Es ist dann sehr praktisch, wenn im Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen zur Geltendmachung von Ansprüchen gelten. Das Gericht stellt dann kurzerhand fest, der Mobbing-Betroffene habe seine behaupteten Ansprüche jedenfalls zu spät geltend gemacht. Dieser Art von “kurzem Prozess” hat das Bundesarbeitsgericht jetzt Grenzen gesetzt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06).
Kann ein Auszubildender (AzuBi) Schadensersatz verlangen, wenn der Betrieb die Ausbildungsordnung nicht einhält und schlecht ausbildet? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (9 Sa 842/04) stellte hohe Beweishürden auf.
Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer informiert, der Börsengang der Muttergesellschaft stehe bevor, der Arbeitnehmer könne Aktien zeichnen: haften der Arbeitgeber oder die Muttergesellschaft, wenn der Börsengang verschoben wird und die Arbeitnehmer als Aktienkäufer wirtschaftlichen Schaden erleiden? Das Bundesarbeitsgericht entschied hierzu mit Urteil vom 28.09.2006, 8 AZR 568/05.
Ein Arbeitgeber beschimpft seinen angestellten Kfz-Meister in Anwesenheit von Kunden schwer. Der Kfz-Meister erkrankt daraufhin an einer Depression und ist zwei Jahre arbeitsunfähig krank. Haftet der Arbeitgeber? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (6 Sa 2132/03) verurteilte den Arbeitgeber - und zwar zu 24.000 Euro Schmerzensgeld.