Neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Mobbing in 2008 erwartet... Bundesarbeitsgericht: Schmerzensgeld bei Mobbing durch Vorgesetzte... Ansprüche wegen Mobbing & Ausschlussfristen... Schwieriger Schadensersatz wegen schlechter Berufsausbildung im Betrieb...
Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin

Haftung des Arbeitgebers

Rechtsanwalt Buschmann

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Neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Mobbing in 2008 erwartet »

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, teilte mit, sie rechne damit, dass das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2008 weitere Entscheidungen zum Mobbing trifft.

Bundesarbeitsgericht: Schmerzensgeld bei Mobbing durch Vorgesetzte »

Die Arbeitsgerichte müssen bei Arbeitsplatzkonflikten und Mobbing zukünftig wesentlich genauer als bisher hinschauen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 593/06. Es stellte klar: Arbeitgeber haften für Mobbing durch Vorgesetzte - und zwar auch dann, wenn der Vorgesetzte behauptetet, er habe nicht erkennen können, dass er mit seinem Verhalten bei dem […]

Ansprüche wegen Mobbing & Ausschlussfristen »

Manche Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit stehen bekanntlich Mobbing-Betroffenen eher nicht wohlwollend gegenüber. Es ist dann sehr praktisch, wenn im Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen zur Geltendmachung von Ansprüchen gelten. Das Gericht stellt dann kurzerhand fest, der Mobbing-Betroffene habe seine behaupteten Ansprüche jedenfalls zu spät geltend gemacht. Dieser Art von “kurzem Prozess” hat das Bundesarbeitsgericht jetzt Grenzen gesetzt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06).

Schwieriger Schadensersatz wegen schlechter Berufsausbildung im Betrieb »

Kann ein Auszubildender (AzuBi) Schadensersatz verlangen, wenn der Betrieb die Ausbildungsordnung nicht einhält und schlecht ausbildet? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (9 Sa 842/04) stellte hohe Beweishürden auf.

Haftung des Arbeitgebers wegen Risiken beim Kauf von Aktien »

Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer informiert, der Börsengang der Muttergesellschaft stehe bevor, der Arbeitnehmer könne Aktien zeichnen: haften der Arbeitgeber oder die Muttergesellschaft, wenn der Börsengang verschoben wird und die Arbeitnehmer als Aktienkäufer wirtschaftlichen Schaden erleiden? Das Bundesarbeitsgericht entschied hierzu mit Urteil vom 28.09.2006, 8 AZR 568/05.

Beleidigung: 24.000 Euro Schmerzensgeld für erlittene Depression »

Ein Arbeitgeber beschimpft seinen angestellten Kfz-Meister in Anwesenheit von Kunden schwer. Der Kfz-Meister erkrankt daraufhin an einer Depression und ist zwei Jahre arbeitsunfähig krank. Haftet der Arbeitgeber? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (6 Sa 2132/03) verurteilte den Arbeitgeber - und zwar zu 24.000 Euro Schmerzensgeld.