Betriebsübergang mit Insolvenz des neuen Arbeitgebers - Haftung des alten Arbeitgebers »
Überträgt ein Arbeitgeber einen Betriebe oder Betriebsteil auf einen anderen Betriebsinhaber, wird das Erwerberunternehmen gesetzlich Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmer. Wenn der neue Arbeitgeber insolvent wird, sind die betroffenen Arbeitnehmer rechtlich fast schutzlos “verkauft” - aber nicht immer: Ein vom Bundesarbeitsgericht jetzt entschiedener Fall (BAG, 14.12. 2006 - 8 AZR 763/05), zeigt, wann der bisherige Arbeitgeber wieder in die Pflicht genommen werden kann.