Änderungskündigung - Zeitdruck & Gültigkeitsdauer des Änderungsangebots... Änderungskündigung: Ja - Absenkung Gehalt: Jein... Sozialauswahl bei Zusammenlegung von Niederlassungen... Betriebsbedingte Änderungskündigung bei tarifvertraglicher Unkündbarkeit - Home-Office...
Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin

Änderungskündigung - Nachrichten

Rechtsanwalt Buschmann

Nachrichten zum Thema Änderungskündigung und zur Änderung des Arbeitsvertrags.

Änderungskündigung - Zeitdruck & Gültigkeitsdauer des Änderungsangebots »

Taktische Schachzüge bei der Änderungskündigung: Welchen Zeitdruck darf der Arbeitgeber ausüben? Welche Zeit darf sich der Arbeitnehmer mit der vorbehaltlosen Annahme eines Änderungsangebots lassen? Bundesarbeitsgericht vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06.

Änderungskündigung: Ja - Absenkung Gehalt: Jein »

Darf der Arbeitgeber bei einer Änderungskündigung die Arbeitsvergütung absenken, wenn der Arbeitnehmer nach der Änderung geringerwertige Arbeit als vorher leisten soll? Das Bundesarbeitsgericht entschied mit einem klaren “Jein”. Der Arbeitgeber darf die Vergütung nur unter strengen Voraussetzungen absenken. Liegen diese Voraussetzungen für eine Verringerung des Gehalts nicht vor, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.

Sozialauswahl bei Zusammenlegung von Niederlassungen »

Wie ist eigentlich die Sozialauswahl durchzuführen, wenn der Arbeitgeber zwei Niederlassungen zusammenlegt: Sind die Arbeitnehmer der einzelnen Niederlassungen nur unter sich zu vergleichen oder ist die Sozialauswahl zwischen den Arbeitnehmern beider Niederlassungen durchzuführen. Dies hatte das Bundesarbeitsgericht jetzt zu entscheiden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05).

Betriebsbedingte Änderungskündigung bei tarifvertraglicher Unkündbarkeit - Home-Office »

Wann kann der Arbeitgeber eine außerordentliche Änderungskündigung aus wichtigem Grund aussprechen, wenn er einen Arbeitnehmer, der tarifvertraglich “unkündbar” ist, wegen Organationsänderungen zukünftig auf einem anderen Arbeitsplatz einsetzen will? Dies hatte das Bundesarbeitsericht jetzt zu entscheiden (BAG vom 02.03.2006, 2 AZR 64/05).

Änderungskündigung zur Einführung von Arbeit nach Bedarf »

Darf ein Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, weil er die Arbeitszeit zukünftig so organiseren will, dass dem Arbeitnehmer nur zu 75 % der bisherigen Arbeitszeit ein Anspruch auf bezahlte Beschäftigung zusteht und eine darüber hinausgehende bezahlte Beschäftigung nur stattfinden soll, wenn Arbeitsbedarf besteht?