Freistellung - Wegfall der Sozialversicherungspflicht? »
Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der VDR und die BA sind übereingekommen, dass kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung mehr besteht, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, dass weder der Arbeitnehmer seine Arbeitsbereitschaft und -leistung weiter zur Verfügung stellt, noch der Arbeitgeber die Arbeitsleistung annimmt und sein Weisungsrecht ausübt.