Keine Kündigung wegen Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit... Zweckbefristung: Der Befristungszweck muss im Arbeitsvertrag stehen... Verlängerung der Befristung des Arbeitsvertrags per Brief...
Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin

Befristung - Nachrichten

Rechtsanwalt Buschmann

Nachrichen zur Befristung des Arbeitsverhältnisses: Wann die Befristung des Arbeitsvertrags erlaubt ist, wann Befristung eine verbotene Diskriminierung darstellt, welche Formfehler bei der Befristung von Arbeitsverträgen häufig vorkommen.

Keine Kündigung wegen Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit »

Ein Student ist bei einem Arbeitgeber seit 1990 als “studentische Aushilfe” beschäftigt. Der Arbeitgeber will den Studenten nur beschäftigen, wenn keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Was aber, wenn die Sozialversicherungsfreiheit des Studenten wegfällt?

Zweckbefristung: Der Befristungszweck muss im Arbeitsvertrag stehen »

Oft soll ein “befristetes” Arbeitsverhältnis nicht etwa zu einem bestimmten Datum enden, sondern dann, wenn ein bestimmter Vertragszweck erreicht ist, etwa das Ende einer Erntesaison oder das Ende eines Projekts. Eine solche “Befristung” ist nach den gesetzlichen Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) grundsätzlich erlaubt - wenn die Befristung klar und eindeutig im schriftlichen Arbeitsvertrag steht.

Verlängerung der Befristung des Arbeitsvertrags per Brief »

Die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wird, etwa in einer Vertragsurkunde. Was gilt aber, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Verlängerung per Brief anbietet und der Arbeitnehmer dieses Schreiben gegenzeichnet?