Führungskräfte - Nachrichten
Rechtsanwalt Buschmann
Nachrichten zum Arbeitsrecht der Führungskräfte: Zielvereinbarung, Bonus, Aktienoptionen, Dienstwagen, Vereinbarung und Rückforderung von Weiterbildungskosten, Konkurrentenklage bei der Stellenbewerbung, Korruption.
Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin auf eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber, dann kann dies eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts sein. Was aber muss die Arbeitnehmerin dem Gericht vortragen? Das Bundesarbeitsgericht setzte jetzt mit Urteil vom 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - neue Maßstäbe.
Was passiert mit der Provison, wenn der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und das Geschäft, für das dem Arbeitnehmer die Provision zusteht, noch nicht vollständig ausgeführt ist? Steht dem Arbeitnehmer die Provision dann als so genannte Überhangprovision zu? Darf der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass eine solche Überhangprovison pauschal auf die Hälfte gekürzt wird, weil der Arbeitnehmer ausscheidet und das provisionspflichtige Geschäft von einem anderen Arbeitnehmer weiter betreut wird? Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.02.2008, 10 AZR 125/07.
Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Aktienoptionen verweigern, weil der Arbeitnehmer Mitglied im Betriebsrat ist? Nein, er darf nicht. So befand das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06.
Die Arbeitsgerichte müssen bei Arbeitsplatzkonflikten und Mobbing zukünftig wesentlich genauer als bisher hinschauen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 593/06. Es stellte klar: Arbeitgeber haften für Mobbing durch Vorgesetzte - und zwar auch dann, wenn der Vorgesetzte behauptetet, er habe nicht erkennen können, dass er mit seinem Verhalten bei dem […]
Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Flexibilisierung bis zu 100 % des Gehalts vereinbaren: Abschaffung des Festgehalts. Gehalt nur nach dem Grad der Erreichung bestimmter Ziele. Das Ganze garniert mit einem ergänzenden Freiwilligkeitsvorbehalt. Geht so etwas?
Darf der Arbeitgeber einem gekündigten Arbeitnehmer den Zugang zu Intranet und Internet am Arbeitsplatz verweigern? Nein, meinte das Arbeitsgericht Berlin (71 Ca 24785/05): Der Entzug selbstverständlicher Arbeitsmittel wie des Internets sei Diskriminierung und könne nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen gerechtfertigt sein.
Wenn ein Arbeitnehmer einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber stellt, folgt oft die Kündigung durch den Arbeitgeber. Viele Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit halten die fristlose Kündigung nach einer Anzeige fast “automatisch” für berechtigt. Wer als Arbeitnehmer zu Missständen den Mund aufmacht ist halt “Nestbeschmutzer”, pardon: verletzt (angeblich) seine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klargestellt, dass Arbeitnehmer für Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber nicht ohne weiteres gekündigt werden dürfen - auch dann nicht, wenn Vorgesetzte “nur” das Vermögen des Arbeitgebers schädigen (BAG, Urteil vom 07.12.2006, 2 AZR 400/05).
Bundestagsabgeordnete erhalten eine steuerfreie jährliche Kostenpauschale von derzeit mindestens 43 764 EUR zuzüglich weiterer Sachleistungen. Die Kostenpauschale enthält verschiedenste Vergünstigungen, die dem Normalbürger nicht zustehen. Der Bundesfinanzhof hat dies jetzt kritisiert - und erstaunlich klare Worte gefunden (”verfassungswidriges Staatshandeln”, “Selbstbegünstigung”). Mit Beschluss vom 21.09.2006 - VI R 81/04 - stellte der Bundesfinanzhof dem Bundesfinanzminister 10 Fragen von beißender Schärfe - und kündigte an, die Sache vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.
Erhält ein Arbeitnehmer eine Wettbewerbsentschädigung (Karenzentschädigung) gezahlt, wenn er schon in der Probezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet? Ist dem Arbeitnehmer eine Wettbewerbsentschädigung zu zahlen, wenn der Standard-Arbeitvertrag des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer zwar verbietet, nach dem Ausscheiden Wettbewerb zu betreiben, der Arbeitsvertrag aber keine Entschädigung zusagt? Ja, meinte das Bundesarbeitsgericht (BAG 28.06.2006, 10 AZR 407/05).
Darf eine Altenpflegerin, wenn sie Misstände im Altenheim und Manipulation der Pflegedokumentation entdeckt, eine Strafanzeige erstatten? Wenn sie Strafanzeige erstattet: darf der Arbeitgeber die Altenpflegerin verhaltensbedingt außerordentlich fristlos kündigen?